„Du wolltest mich am Boden sehen – du hast es geschafft“

 

Seit mehreren Wochen schießt Comedian Oliver Pocher online scharf gegen Influencer. Er durchleuchtet ihre Angebote und enttarnt unlautere Geschäftspraktiken. Unter anderem geht es um überteuerte Produkte, gekaufte Likes und für dumm verkaufte Follower.

Auch Ex-„Berlin Tag & Nacht“-Star Anne Wünsche geriet in Pochers Visier. Im Netz hat sich dadurch offenischtlich eine Eigendynamik entwickelt. Anne Wünsche bekommt deshalb eigenen Angaben zur Folge „eklige, fiese Nachrichten, die an die Nieren gehen“. Pochers Vorwürfe streitet Wünsche vehement ab.

Nachdem ihre Freundin und Influencer-Kollegin Kim Zarwell öffentlich gegen Pocher geschossen hatte, um Anne gegen dessen „Sticheleien“ zu verteidigen, ist sie nun Opfer einer anonymen Hater-Attacke geworden. Online, aber auch im realen Leben: Ihr Auto wurde mit Lack beschädigt. Zudem erhielt Kim einen anonymen Drohbrief, den sie dann im Netz veröffentlichte. Die Botschaft: „Lass Pocher in Ruhe du fettes Warzenschwein“.

„Du wollteste mich am Boden sehen – du hast es geschafft“, schluchzt Anne Wünsche Richtung Oliver Pocher in die Kamera.

Dieser anonyme Brief ist kein Fall für die Sprachprofiler des Institutes für forensische Textanalyse. Sprachprofiler Patrick Rottler erklärt warum:

 

Anonyme Briefe aus ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben

Drohbriefe und anonyme Schreiben, die aus ausgeschnittenen und aufgeklebten Zeitungsbuchstaben bestehen, sind die absolute Ausnahme. In der Praxis kommen sie so gut wie überhaupt nicht vor. Sie  sind eine Erfindung des Fernsehens. Damit wird dem Zuschauer auf einen Blick erklärt: Das hier ist ein anonymer Brief. Die Texte, die wir bearbeiten, wurden meistens am Computer geschrieben und dann ausgedruckt. Oder sie kommen online von einem Fake-Account. Der entscheidende Punkt in diesem Fall ist jedoch, dass der Drohbrief aus nur einer Zeile besteht und der Kreis der möglichen Schreiber wohl nur schwer eingrenzbar ist. Bestenfalls könnten wir einzelne Indizien herausarbeiten, jedoch keinen gerichtsverwertbaren Nachweis führen. Das ist ein Fall für die Kollegen von der Kriminaltechnik“, so Patrick Rottler.

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