Hass im Netz wird der Kampf angesagt

Am 03. April 2021 trat das  Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den sich ausbreitenden Hass im Netz.

  • Soziale Netzwerke wie Facebook und Co. müssen von nun an strafbare Inhalte wie Morddrohungen und volksverhetzende Äußerungen melden. Bis dahin mussten sie diese nur entfernen.
  • Die Meldungen landen bei einer eigens eingerichteten Stelle beim Bundeskriminalamt.
  • Die Strafen bei Straftaten im Netz werden erhöht. Auf Beleidigung im Internet stehen nun bis zu zwei Jahre Haft. Auf Mord- und Vergewaltigungsdrohung im Internet stehen bis zu drei Jahre.
  • Personen, die ehremantlich tätig sind, ebenso wie Kommunalpolitiker, werden künftig besser geschützt. Z. B. durch eine mögliche Sperre der Einsicht von Daten im Melderegister.

 

Der Staat zieht die Zügel bei Hass im Netz an

Der Staat überlässt nun nicht mehr allein den Internetgiganten die Kontrolle darüber, wie mit Straftaten im Netz umgegangen wird. So lautet zumindest das Ziel. Facebook, Twitter und Co. konnten in der Vergangenheit selbst entscheiden und eigene Maßstäbe anwenden. Zum Beispiel als Twitter entschied den damals amtierenden Präsidenten Donald Trump komplett zu sperren. Hier entschieden Konzerne und keine Behörden darüber, was gesagt werden darf. Dies kann in einem Rechtsstaat nicht gewollt sein. Auch darauf reagiert das neue Gesetz.

Internetfirmen melden schwere Fälle an das Bundeskriminalamt

Gleichzeitig wird befürchtet, dass das neue Gesetz gegen Hass im Netz zu einer Arbeitsflut für das Bundeskriminalamt führt. Dort landen schließlich alle Äußerungen, die von Nutzern gemeldet werden und als schwere Fälle gelten. Dazu gehören:

  • Verbreiten von Propagandamitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
  • Volksverhetzungen und Gewaltdarstellungen
  • Belohnung und Billigung von Straftaten
  • Bedrohungen mit Verbrechen gegen das Leben, die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder die persönliche Freiheit
  • Verbreitung kinderpornografischer Aufnahmen

Die Meldepflicht erfasst keine niedrigschwelligere Straftaten wie die Beleidigung. Hier müssen die Netzwerkbetreiber nur bessere Informationen bieten, wie man als Betroffener reagieren kann. Der Staat hat mit härteren Strafen und einer besseren Verfolgung seine Zügel angezogen. Es bleibt abzuwarten, ob das am Ende die Täter abschreckt und ob dies wirklich zu einer konsequenteren Strafverfolgung von Hass im Netz führt.

 

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