Betrüger wollen mit gefälschtem Behördenbrief abzocken

Angst, Unsicherheit und Unwissen. Aktuell versuchen Betrüger mit unterschiedlichen Maschen die Corona-Lage für ihre miesen Geschäfte zu nutzen. Besonders dreist: Die falsche „Bundesstelle für Seuchenschutz“ verlangt Vorkasse für einen angeblichen COVID-19-Test, der natürlich nie stattfinden wird.

 

Offizielle Aufmachung des gefälschten Briefes und Behördendeutsch sollen Vertrauen schaffen

Betrugsmasche mit angeblichem Bundesamt für Seuchenschutz

Bildquelle: Polizeirevier Barth

 

Auf den ersten Blick wirkt der gefälschte Brief wie ein offizielles Schreiben einer Behörde. Aufmachung mit Bundesadler, vertrauter Schriftart, eckige Kästen mit Sachbearbeiterangaben und Zwangsandrohung.

Im Schreiben steht: „Da Sie nach offiziellen Angaben des Einwohnermeldeamtes einer Risikogruppe angehören, sind wir von Amtswegen dazu verpflichtet, Sie auf Covid-19 zu testen.“ Angeblich liege in der örtlichen Postfiliale eine Briefsendung bereit. Gegen eine Gebühr von 110,50 Euro werde der Corona-Test ausgehändigt.

Beim genaueren Hinsehen sollten allerdings nicht zur Sprachprofiler stutzig werden:

 

Die Betrüger sind bemüht in der Optik, aber schlampig im Deutsch

Eines dieser gefälschten Schreiben, über die aktuell bundesweit berichtet wird, liegt dem Institut für forensische Textanalyse vor.

Das Fälschungsniveau ist auf den zweiten Blick schwach. Noch schwächer waren in jüngster Vergangenheit lediglich die Phishing-Mails, die angeblich von der Weltgesundheitsorganisation WHO stammen sollten. Diese E-Mails waren in englischer Sprache verfasst, offenbarten jedoch sehr schnell, dass die Täter der englischen Sprache nur sehr rudimentär mächtig waren.

Der gefälschte Behördenbrief der Bundesstelle für Seuchenschutz weist ein Deutsch auf muttersprachlichem Niveau auf, zeugt jedoch von einem einfachen Sprachniveau und einem höchstens mittleren Bildungsgrad.

 

Rechtschreibfehler als Alarmsignal

Sprachliche Fehler können immer ein Hinweis auf einen möglichen Betrug sein. Behörden sind bemüht, ihre Schreiben gemäß den Regeln der deutschen Rechtschreibung und Grammatik zu formulieren. Zeigen sich gravierende Fehler, liegt der Verdacht einer Fälschung nahe. Wir listen hier einige Indikatoren auf, bei denen Sie grundsätzlich kritisch werden sollten:

  • Großes „Sie“ vs. kleines „ihr“: Kaum zu übersehen ist die Inkonsistenz bei der Großschreibung der höflichen Anrede. In dem Schreiben wird das  Anredepronomen „Sie“ korrekt groß geschrieben. Die zugehörigen Personalpronomen, wie z. B. „Ihr“, „Ihre“ und „Ihnen“, werden alle fälschlicherweise klein geschrieben (z. B. „in ihrer zuständigen Postfiliale“).
  • Fehlendes Plural-S bei der Fallbildung: Auch mit der deutschen Grammatik nehmen es die Fälscher nicht ganz genau: „Eine Vorauszahlung der anfallenden Gebühren ist notwendig, da in der Vergangenheit verpflichtende_ Gesundheitstest_ ohne Gebührenpflicht oft nicht nachgekommen wurde.“, heißt es da. So ein Fehler wäre für eine deutsche Behörde nicht gerade ein Aushängeschild.
  • Mangelnde Sorgfalt bei der Textpflege: Gleich eine ganze Reihe von Fehlern beinhaltet der letzte Satz des Haupttextes: „Um eine schnelle Abwicklung zu gewährleisten_(fehlendes Komma) bitten wir Sie, die Sendung binnen 3 Tagen nach erhalt (Kleinschreibung des Nomens „Erhalt“) ihrer (Kleinschreibung des Anredepronomens „Ihrer“) Benachrichtigung bei der Deutschen Post auszulösen.“ Hier scheint den Betrügern die Lust vergangen zu sein. Als Sprachprofiler erleben wir es regelmäßig, dass sich am Ende von Texten typische Fehler einschleichen. Das gilt gleichermaßen für anonyme Briefe, Drohbriefe und Erpresserschreiben.
  • „Covid-19 Virus“ vs. „Covid-19Virus“: In dem gefälschten Schreiben wird durchgängig die Schreibweise „Covid-19 Virus“, ohne Bindestrich zum Grundwort „Virus“ gewählt. Der Vergleich zu anderen offiziellen Behördentexten zeigt, dass dort in der Regel die Schreibweise „Covid-19-Virus oder „Covid19-Virus“ gewählt wird.

 

Inhaltliche Ansatzpunkte, einen gefälschten Behördenbrief zu entlarven

Auch folgende Anhaltspunkte sollten Sie skeptisch werden lassen. Hier eine Auswahl:

  • Keine Angabe der Rechtsgrundlage: Obwohl die davon Rede ist, dass die Bundesstelle für Seuchenschutz zu Tests verpflichtet ist, fehlt der Bezug auf die entsprechende Rechtsgrundlage, z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Behörden müssen bei jedem Verwaltungsakt die entsprechende Rechtsgrundlage nennen.
  • Keine Zuständigkeit: Innere Sicherheit ist Ländersache! Beim Infektionsschutz zuständig sind in erster Linie die kommunalen Behörden, also die lokalen Gesundheitsämter. Werden Sie hellhörig, wenn Bundesbehörden, wie z. B. das Bundesministerium für Gesundheit und das Robert-Koch-Institut als Absender genannt werden.
  • Keine Kontaktdaten: Zwar wird ein „Herr Petersen“ als Sachbearbeiter genannt, es fehlen jedoch Kontaktmöglichkeiten, wie z. B. eine Telefonnummer.

 

Grobe Fehler und schlechtes Deutsch sollten Sie kritisch machen

Um beim Lesen auf grobe Fehler zu stoßen, müssen Sie kein Sprachprofiler sein.

Sobald Sie den leisesten Verdacht haben, dass ein an Sie gerichteter Brief von Betrügern stammen könnte:

  • Recherchieren Sie im Internet! In diesem konkreten Fall werden Sie sehr schnell feststellen, dass es eine „Bundesstelle für Seuchenschutz“ nicht gibt. Stattdessen zahlreiche Betrugswarnungen, die glücklicherweise auf den ersten Blick sichtbar sind.
  • Melden Sie den Verdacht der Polizei.
  • Wenden Sie sich an den Verbraucherschutz.

 

Institut für forensische Textanalyse

Das Institut für forensische Textanalyse unterstützt Unternehmen und Privatpersonen, die anonym angegriffen, bedroht oder erpresst werden. Mehr Informationen zu unseren Sprachprofilern finden Sie hier …

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